Ein Shooting mit mir/uns – rechtliche Vereinbarungen

Wie fast immer im Leben, wenn zwei oder mehrere Menschen etwas miteinander machen, kommen wir leider um ein paar grundlegende rechtliche Dinge nicht herum, auch wenn es manchmal echt nervt. Also hier einmal das Kleingedruckte:

Grundsätzlich arbeite ich in der Freizeit, als Hobby und auf Grundlage von “Time for Pictures”, d.h., Fotograf und Model tragen die aus dem Photo Shoot entstehenden Kosten selbst. Beide Parteien kommen überein, keine monetäre Gewinnabsicht aus den Bildern zu verfolgen.*

Von mir geschaffene Fotografien, das umfasst sowohl das Rohmaterial, als auch sämtliche Bearbeitungen, unterliegen den Bestimmungen des deutschen Urheberrechts, und sind ausschließlich Eigentum des Fotografen.

Model und Fotograf kommen jedoch überein, dass dem Model, sofern nichts anderes vereinbart, nach einer Bearbeitungszeit etwa 2-4 Wochen nach dem Shooting eine angemessene Anzahl (ca. 5-10, je nach Ausbeute) an bearbeiteten Bildern aus dem Shooting per Cloud (Strato HiDrive) überlassen wird und zum privaten Gebrauch uneingeschränkt zur Verfügung steht.

Das Model und der Fotograf kommen hierbei überein, dass das Model das Recht hat, fertig bearbeitetes Material unter Nennung des Urhebers** auf beliebigen elektronischen Medien zeitlich unbeschränkt zu speichern und zu veröffentlichen und zu verbreiten. Das Model hat das Recht, Abzüge und Drucke für den privaten Gebrauch anfertigen zu lassen. Das Model hat kein Recht, diese zu verkaufen oder anderweitig kommerziell zu verwerten.*

Das Model und der Fotograf kommen überein, dass der Fotograf das uneingeschränkte Recht hat, die von ihm gemachten Aufnahmen nichtkommerziell zu verwerten; insbesondere sie zu bearbeiten, auf beliebigen*** elektronischen Medien zu speichern, zu veröffentlichen und zu verbreiten. Das Model tritt hierbei sämtlich und ohne Ausnahme die Rechte am eigenen Bild im Sinne des KunstUrhG an den Fotografen ab.

Das Model und der Fotograf vereinbaren bei Akt/NSFW/Porn(Art)-Aufnahmen besonders, ob eine Wiedererkennbarkeit des Models diese vor der Veröffentlichung in geeigneter Weise durch Schnitt oder andere Bearbeitung verhindert oder erschwert werden soll.

Das Model hat das Recht, eine Vertrauensperson zum Shooting mitzubringen. Diese Person wird keinen Einfluss auf den Ablauf nehmen oder anderweitig störend einwirken. Andernfalls ist die Zusammenarbeit unmittelbar beendet.

Das Model hat kein einklagbares Anrecht auf Namensnennung oder Verlinkung auf/in elektronischen Medien. Beides kann aber im gegenseitigen Einvernehmen mündlich oder schriftlich vereinbart werden.

Sollte der Termin schuldhaft durch eine Partei nicht zustande kommen, ist ein Ersatztermin zu vereinbaren. Etwaig entstandene nachzuweisende Kosten für nicht abwendbare Auslagen trägt die Schuldnerpartei.

Das Model erhält üblicherweise vor dem Shooting Zugriff auf diese Vereinbarung und erkennt die hier getroffenen Vereinbarungen durch die Teilnahme am Shooting an.
Sollten einzelne Klauseln dieser Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, wird dadurch Wirksamkeit ihrer übrigen Bestandteile nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine solche, welche in Absicht und Umfang der ursprünglichen am nächsten kommt.

Embühren, Oktober 2023
Version 1.5


*)Sollte sich im Einzelfall nachträglich eine Kommerzialisierung eines einzelnen Werkes anbieten oder diese in Aussicht gestellt werden, kommen Model und Fotograf überein, über eine angemessene Beteiligung nachträglich zu verhandeln.

**) Zu verwenden sind die auf den jeweiligen Plattformen von mir benutzten Profilnamen, im Zweifel aber in jedem Fall Skywise_Kuningas oder der Realname. Ein Profillink ist in der Regel immer zu setzen. Das Hashtag #Kuningasphotography ist zu benutzen.

***) Ich veröffentliche aktuell insbesondere auf folgenden Plattformen: 500px.com, Instagram, Joyclub und Fetlife. Alle Veröffentlichungen erfolgen in Übereinstimmung mit den jeweilig auf den Plattformen geltenden Bestimmungen.